Zielsetzung 2016
Zumindest in der Gesundheitspolitik sind geschlechterspezifische Aspekte in Medizin und Versorgung als wichtiges Gestaltungskriterium angekommen. Sowohl im Koalitionsvertrag als auch in einigen konkreten Gesetzentwürfen wird explizit die Berücksichtigung unterschiedlicher geschlechtsspezifischer Notwendigkeiten angemahnt. Wie aber werden diese Anforderungen in den zahlreichen von der aktuellen Bundesregierung in Angriff genommen Gesetzesvorhaben und Gesetzen tatsächlich gelebt? Was bedeuten geschlechterspezifische Ansätze in der Qualitätssicherung, in der Forschung, in der Prävention oder in der Pflege? Und wie lassen sich in der tatsächlichen Versorgungsrealität praktisch verwirklichen?
Der 4. Bundeskongress Gender-Gesundheit wird sich besonders diesen Überlegungen widmen, und er wird auch kritisch hinterfragen, ob die Bemühungen der Politik dann tatsächlich von den
Verantwortungsträgern in der Selbstverwaltung aufgegriffen und adäquat umgesetzt werden. Hierzu soll auch die Politik in ihren Erwartungen, Zielen und Möglichkeiten befragt werden. Medizinisch
wird sich der 4. Kongress Gender-Gesundheit der onkologischen Versorgung zuwenden. Denn abgesehen von nachvollziehbaren geschlechterspezifischen Versorgungsnotwendigkeiten (beispielsweise bei
Gynäkologie und Urologie) fangen wir erst allmählich an zu verstehen, dass Gender-Aspekte auch in Prävention, Kuration und Palliation „geschlechtsneutraler“ onkologischer Erkrankungen eine
bedeutsame Rolle spielen. Gemeinsam mit profunden Praktikern möchte der Gender-Kongress hier Aufmerksamkeit generieren und Lösungsansätze skizzieren und auch 2016 eine Plattform für den
interdisziplinären Austausch der Akteurinnen und entsprechend sensibilisierter Akteure im Gesundheitswesen zur Verfügung stellen.